Beitragsrückerstattung

In der privaten Krankenversicherung ist es möglich, am Ende eines Jahres einen Teil der gezahlten Beiträge zurück zu erhalten. Man unterscheidet dabei eine erfolgsunabhängige und eine erfolgsabhängige Rückerstattung.

erfolgsunabhängig

Bei der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung bekommt der Versicherungsnehmer Geld zurück, wenn er in dem vorangegangenen Jahr keine Leistung von seinem Versicherer in Anspruch genommen hat.

erfolgsabhängig

Bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung kann Geld auf Grund von Vermögensanlagen, vorsichtigen Kalkulationen oder nicht verbrauchten Sicherheitszuschlägen ausgeschüttet werden. Die Rückzahlung kann bar, durch ein Bonussystem oder durch Einmalbeträge zur Beitragssenkung ausbezahlt werden.

Für Arbeitnehmer gilt: die Beitragsrückerstattung muss nicht anteilig an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden, auch wenn dieser sich an den Krankenversicherungskosten beteiligt hat.