Vorsorgeaufwendungen

Auch Rentner können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie andere Vorsorgeaufwendungen - zum Beispiel Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung - von der Steuer absetzen.

Für sie gelten dieselben Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen wie für Arbeitnehmer, nämlich 1.900 Euro pro Jahr.

Denn Rentner bekommen zwar nicht vom Arbeitgeber, aber von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner.

Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.

Eine betragsmäßige Deckelung gibt es für Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mehr.